Sind Magnetsysteme in Österreich/Deutschland zugelassen?
Ja es erfolgt keinen Verstoß gegen die Richtlinien.
Für Österreich siehe:
§ 49 KFG 1967 – Kennzeichen „Die Kennzeichentafeln müssen mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; bei Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenleuchte auf die Leuchtenträger (§ 14 ABS. 9 lit) angebracht ist, ist die hintere Kennzeichentafel unbeschadet des Abs 6 auf diesem anzubringen; Kennzeichentafeln mit Probefahrten- oder Überstellungskennzeichen und Kennzeichentafeln gemäß Abs.3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig verbunden sein“
Für Deutschland siehe: Fahrzeug – Zulassungsverordnung § 10 FZV – Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen(Abs 5) Kennzeichen müssen an der Vorderseite und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
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